Freitag, 3. Juni 2016

Gustaf Cronhielm, Kanzleipräsident und Reichsrat

Als Gustaf Cronhielm am 3. Juni 1737 in Stockholm starb, konnte er auf eine bedeutende politische Karriere zurückblicken und er er hinterließ ein Vermächtnis, das ihn bis heute mit dem schwedischen Rechtssystem verbindet, denn mit der Überarbeitung und Bearbeitung der damaligen Gesetze schuf er das sogenannte Gesetz des Jahres 1734, das als die Grundlage der heutigen Gesetze in Schweden und in Finnland betrachtet wird. Es handelt sich dabei um die bisher letzte Gesamtrevision der schwedischen Gesetze, die das Kristofers landslag und die stadslagen ersetzte, also regionale und städtische Gesetze, ein Gesetz, das 1736 in Kraft trat..

Gustaf Cronhielm war am 18. Juli 1664 als Sohn eines deutschstämmigen Politikers in Stockholm zur Welt gekommen und studierte zwischen 1677 und 1682 an der Universität Uppsala, ein Studium, das er im Reichsarchiv und durch Studienreisen nach London und Paris ergänzte. Nach einem Jahr als Kammerherr am Hofe Württemberg rief ihn Karl XI. zurück nach Schweden um ihn dort zum Hofjunker zu ernennen, und wenig später zum Kammerherren des Kronzprinzen Karl, dem späteren Karl XII. Der wahre Aufstieg begann für Cronhielm jedoch erst 1698, nach dem Tod des Vaters, der Regierungspräsident im Västmanland gewesen war.

Gustav Cronhielm übernahm das Amt seines Vaters und begann sich ab dieser Zeit mehr und mehr für die Politik zu interessieren, was ihn schließlich über das Amt des Landmarschalls bis zum Hofkanzler und königlichen Berater führte. Mit diesen hohen Ämtern wurde Cronhielm zum Vorsitzenden der Rechtskommission ernannt, 1713 Kanzler der Universität Lund und 1719 Kanzler der Universität Uppsala. Nachdem Cronhielm jedoch 1719 den Kronprinzen kritisiert hatte, blieb seine seine Stellung am Hof bis zu seinem Lebensende etwas angespannt, aber auf Grund seiner Erfahrungen blieb er Reichsrat und verlor lediglich die Präsidentschaft des Kammerkollegiums.


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Copyright: Herbert Kårlin

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