Freitag, 20. Mai 2011

Die schwedische Polizei wird verstaatlicht

Am 20. Mai 1964 beschloss das schwedische Parlament die Polizei zum 1. Januar 1965 zu verstaatlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt war jede Kommune selbst für die Organisation einer Polizei zuständig, was nicht nur dazu führte, dass es 554 verschiedene und unabhängige Einheiten in Schweden gab, sondern auch, dass bei übergreifenden Ereignissen die Staatspolizei oder das Militär zu Hilfe geholt werden musste, da die Einsätze jeder Einheit auf die eigene Kommune beschränkt war.

Mit der Reform, die am 20. Mai 1964 beschlossen wurde, verschwand auch der Säbel, der seit 1840 die Hauptwaffe der schwedischen Polizei war und wurde von Pistole und Schlagstock ersetzt. Bis etwa 1890 lieh sich die Polizei die Säbel vom Militär und erst zur Jahrhundertwende verfügte jeder Polizist über den Polizeisäbel, den man heute nur noch in zahlreichen Museen finden kann.

Am 1. Januar 1965 wurde Schweden in 119 Polizeidistrikte eingeteilt und die Koordination erfolgte ab diesem Zeitpunkt durch das sogenannte Rikspolisstyrelse, die Reichspolizei. Gegenwärtig findet man in Schweden rund 18.000 Polizeibeamte und weitere 8000 Personen, die im zivilen Dienst von der Polizeibehörde angestellt sind.

Der Schlagstock wird in Schweden als Waffe betrachtet und darf daher nur mit Sondergenehmigung und nach einer Prüfung getragen werden.

20. Mai 1948: Die Schiffsverbindung von Umeå nach Vasa
20. Mai 1952: Staffan Götestam und das bedeutendste Kindermuseum Schwedens

Copyright: Herbert Kårlin

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